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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN

der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Best Way Ingredients mit Sitz in Haulerwijk

 Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Identität

Artikel 3 Geltungsbereich

Artikel 4 Angebot

Artikel 5 Vertrag

Artikel 6 Preise

Artikel 7 Lieferung und Lieferort

Artikel 8 Qualität, Zusammensetzung und Lagerung Artikel 9 Verpackung und Versand

Artikel 10 Nicht zurechenbare Leistungsausfälle (höhere Gewalt) Artikel 11 Ansprüche und Haftung

Artikel 12 Vorzeitige Auflösung (Stornierung) Artikel 13 Zahlung

Artikel 14 Eigentumsvorbehalt Artikel 15 Streitfälle

Artikel 16 Anwendbares Recht

 Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. BWI: Best Way Ingredients B.V.;
  2. Kunde: die juristische oder natürliche Person, mit der BWI einen Vertrag abgeschlossen hat;
  3. Vertrag: der zwischen BWI und dem Kunden mit der Annahme des Angebots durch den Kunden und der Erfüllung der damit verbundenen Bedingungen geschlossene Vertrag.

Artikel 2 Identität

Best Way Ingredients B.V.
Leeksterweg 71, 8433 KW Haulerwijk (Niederlande);
Telefonnummer: +31 85 - 047 92 93 (Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr)
E-Mail-Adresse: info@bestwayingredients.com
Handelskammernummer: 70837252
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL 8584 79 199 B01

Artikel 3 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von BWI und für jeden zwischen BWI und dem Kunden abgeschlossenen Fernabsatzvertrag.
  2. Vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Kunden der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird BWI vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags angeben, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen von BWI eingesehen werden können und bestätigen, dass sie dem Kunden auf Anfrage umgehend und kostenfrei übermittelt werden.
  3. Wenn der Fernabsatzvertrag abweichend vom vorherigen Absatz elektronisch abgeschlossen wird, kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags elektronisch so zur Verfügung gestellt werden, dass der Kunde diese leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird BWI vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags angeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können, und bestätigen, dass sie dem Kunden auf Anfrage umgehend elektronisch oder auf andere Weise kostenfrei übermittelt werden.
  4. Falls für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besondere Geschäftsbedingungen gelten, finden der zweite und dritte Absatz entsprechende Anwendung. Im Falle widersprüchlicher Geschäftsbedingungen ist der Kunde stets berechtigt, sich auf die für ihn günstigste Bestimmung zu berufen.
  5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten gelten nur, wenn BWI diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.

Artikel 4 Angebot

  1. Jedes Angebot enthält Informationen, aus denen für den Kunden klar ersichtlich ist, welche Rechte und Verpflichtungen mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
  2. Alle Angebote von BWI verstehen sich vorbehaltlich etwaiger Druck- und/oder Tippfehler. Im Falle derartiger Fehler ist BWI berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Bei Zweifeln in Bezug auf die Richtigkeit der angegebenen Produktinformationen oder Preise ist der Kunde verpflichtet, weitere Informationen bei BWI einzuholen, bevor er eine Bestellung aufgibt.
  3. Alle unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. BWI behält sich das Recht zur Ablehnung von Bestellungen vor. In einem derartigen Fall ist BWI nicht zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden verpflichtet.

Artikel 5 Vertrag

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 ist der Vertrag zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem der Kunde das Angebot annimmt und die damit verbundenen Geschäftsbedingungen erfüllt sind.
  2. Wenn der Kunde ein Angebot elektronisch angenommen hat, bestätigt BWI unverzüglich die Annahme des Angebots. Solange der Eingang dieser Annahme nicht durch BWI bestätigt worden ist, kann der Kunde den Vertrag auflösen.
  3. BWI sendet spätestens mit der Lieferung des Produkts an den Kunden die folgenden Informationen in einer Form, dass der Kunde die Informationen auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich speichern kann:
    1. die Anschrift des BWI-Geschäftsstandorts, an den sich der Kunde mit Beschwerden wenden kann;
    2. den Preis ohne MwSt.; die Lieferkosten, sofern zutreffend; sowie die Art der Zahlung, Lieferung oder Durchführung des Fernabsatzvertrags.

Artikel 6 Preise

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise auf unserer Website www.bestwayingredients.com :

  • in Euro;
  • einschließlich der Versandkosten innerhalb der Niederlande (DAP);
  • ohne MwSt.;
  • einschließlich aller Verpackung und etwaiger Einwegpaletten.

Die Preise auf der BWI-Website können sich ohne Vorankündigung ändern.

Artikel 7 Lieferung und Lieferort

  1. BWI strebt ein Lieferdatum von spätestens drei Arbeitstagen nach dem Bestelldatum an, sofern die bestellten Produkte vorrätig sind. Sollten die bestellten Produkte nicht vorrätig sein, wird der Kunde hierüber so schnell wie möglich telefonisch und/oder schriftlich informiert und ihm wird das frühestmögliche Lieferdatum mitgeteilt.
  2. Die vom Kunden bestellten Produkte werden an den Ort und die Adresse geliefert, die der Kunde angegeben hat.
  3. Falls eine Lieferung in mehreren Teillieferungen vereinbart wurde, gilt die abgerufene oder gelieferte Menge in Bezug auf die Qualität und die sonstigen Eigenschaften der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der Bezahlung als gesonderte Bestellung.

Artikel 8 Qualität, Zusammensetzung und Lagerung

Die von BWI gelieferten Waren entsprechen hinsichtlich ihrer Qualität und Zusammensetzung mindestens dem üblichen Branchenstandard.

Der Kunde muss mit der Art und der Eignung der von uns gelieferten Waren vertraut sein oder diese ermitteln. BWI haftet nicht für die unsachgemäße und/oder unverantwortliche Verwendung der von BWI gelieferten Waren.

Der Kunde wird die von BWI gelieferten Waren unter sauberen, trockenen, geruchsfreien und hygienisch angemessenen Bedingungen lagern. Die von uns gelieferten Waren müssen gemäß den in unseren jeweiligen Produktspezifikationen angegebenen Bedingungen gelagert werden.

Artikel 9 Verpackung, Versand und Lieferung

Die von uns gelieferten Waren werden in einer geeigneten Verpackung geliefert, die einen Außenkarton oder eine Lieferung auf Einwegpaletten umfassen kann. Abhängig von der bestellten Menge erfolgt die Lieferung nach Ermessen von BWI über einen Kurierdienst oder per LKW auf Einwegpaletten.

Die Lieferadresse muss gegebenenfalls per LKW zugänglich und das Abladen muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich sein.

Artikel 10 Nicht zurechenbare Leistungsausfälle (nachstehend als höhere Gewalt bezeichnet)

  1. In diesem Vertrag wird unter höherer Gewalt unter anderem jeder Umstand verstanden, der außerhalb der Kontrolle von BWI liegt und nicht auf Verschulden von BWI zurückzuführen ist und der, gleichgültig, ob er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht, die normale Durchführung des Vertrags erschwert oder verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Mangel an Rohstoffen und/oder Halbfertigprodukten, des Lieferausfalls des Endprodukts aufgrund von Witterungsbedingungen, Transporthindernissen, Streiks oder ähnlichen Arbeitskämpfen, Aufruhr, Brand, Krieg und/oder Kriegsgefahr sowie terroristischen Bedrohungen oder Handlungen, Betriebsstörungen jeglicher Art, Fehlen oder Beschädigung von Produktionsressourcen, mangelhafter oder ausbleibender Leistungen der von BWI beauftragten Dritten, gleichgültig, ob sie diesen zuzurechnen sind oder nicht, sowie staatlicher Maßnahmen.
  2. Wenn eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, hat diese Partei unverzüglich die andere Partei hierüber zu benachrichtigen.
  3. Letztere hat dann die Möglichkeit, den Vertrag um höchstens dreißig Tage zu verlängern oder ihn schriftlich zu kündigen, ohne dass eine der Parteien zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Sobald die Ursache der höheren Gewalt innerhalb der verlängerten Frist weggefallen ist, ist die durch höhere Gewalt behinderte Partei berechtigt, den Vertrag durchzuführen, soweit er nicht gekündigt wurde, und dessen Erfüllung von der anderen Partei zu verlangen.
  4. Wenn Teillieferung vereinbart ist, gelten diese Bestimmungen für jede Teillieferung gesondert.

Artikel 11 Ansprüche und Haftung

  1. Die von BWI gelieferten Waren entsprechen den Anforderungen, die der Kunde auf der Grundlage des Vertrags erwarten kann.
  2. Der Kunde muss unverzüglich nach Empfang der gelieferten Ware prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht und ob offensichtliche Mängel oder Mindermengen bestehen. Mängel, die sofort bei Lieferung erkennbar sind, müssen BWI schriftlich innerhalb eines Arbeitstages nach der Lieferung der Waren angezeigt werden. Der Kunde muss solche Mängel und Mindermengen umgehend auf der Empfangsbestätigung oder dem Frachtbrief vermerken.
  3. Wenn die gelieferte Ware nicht dem Vertrag entspricht, weil sie nach ihrer Qualität und/oder Zusammensetzung Mängel aufweist, wird eine entsprechende Reklamation nur dann bearbeitet, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich bei BWI eingereicht wurde. Der Kunde muss nachweisen, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß sind.
  4. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 11.3 ist BWI lediglich zur Bearbeitung einer Reklamation verpflichtet, wenn der Kunde die betreffende Rechnung bezahlt oder die gelieferte Ware BWI verfügbar gemacht hat.
  5. Informiert der Kunde BWI über Beanstandungen der gelieferten Waren, muss der Kunde BWI die Möglichkeit zur Besichtigung und Prüfung der Waren einräumen.

Wenn der Kunde eine berechtigte Beschwerde erhoben hat, können wir nach unserer Wahl die gelieferte Ware auf unsere Kosten ersetzen oder dem Kunden eine Summe in Höhe des vom Kunden geschuldeten Preises für die gelieferte Ware gutschreiben.

  1. BWI ist nicht für Kosten, Schäden und Zinsen haftbar, die dem Kunden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen seitens BWI, seitens Personen im Dienst von BWI oder seitens von BWI beauftragter Dritter entstehen können, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Haftung von BWI ist jederzeit auf den Rechnungswert der betreffenden Produkte beschränkt. Anstelle der Rückerstattung des Rechnungswerts steht es uns frei, die gelieferte mangelhafte Ware zu ersetzen.

Unter keinen Umständen haftet BWI für Folgeschäden, einschließlich Handels-, Folge- oder indirekte Verluste.

  1. Der Kunde hält BWI hinsichtlich der Ansprüche Dritter schadlos, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass diese Ansprüche die unmittelbare Folge von Handlungen oder Unterlassungen seitens BWI sind.

Artikel 12 Vorzeitige Auflösung (Stornierung)

Der Kunde kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BWI eine Bestellung oder einen Teil einer Bestellung stornieren oder gelieferte Waren zurückgeben.

Wenn sich eine der Parteien in Bezug auf die Lieferfrist oder die Zahlungsfrist fahrlässig verhält oder wenn eine Partei noch eine Verpflichtung gegenüber der anderen Partei zu erfüllen hat, oder wenn eine Partei ihre Zahlungen eingestellt hat, insolvent ist, verstirbt oder sich in Liquidation befindet, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag mittels einer schriftlichen Mitteilung, ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz.

Artikel 13 Zahlung

  1. Die Bezahlung eines Rechnungsbetrags von bis zu 350,00 EUR ohne MwSt. muss vor der Lieferung mittels einer auf der BWI-Website angegebenen Zahlungsmöglichkeiten geleistet werden.

Zahlungen, die den oben genannten Betrag übersteigen, können durch Banküberweisung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach der Lieferung geleistet werden, unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsbetrag ohne Abzug von Überweisungskosten am Fälligkeitstermin auf dem Konto von BWI eingehen muss, und unter dem Vorbehalt, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden vor der Lieferung genehmigt worden ist.

  1. Andernfalls ist BWI berechtigt, vom Kunden die volle Bezahlung vor der Lieferung zu verlangen. Falls in dieser Hinsicht die Zahlung des Kunden ausbleibt, ist BWI nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, die Lieferung aufzuschieben.
  2. BWI ist dann unter keinen Umständen für Schäden haftbar, die dem Kunden aufgrund dieses Lieferaufschubs entstehen können.
  3. Im Falle einer verspäteten Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung durch BWI erforderlich ist. Ab dem Fälligkeitstermin der Rechnungen schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat oder für den Teil eines Monats, wobei ein Teil eines Monats als ein voller Monat berechnet wird. Neben dem zu zahlenden Betrag und den damit verbundenen Zinsen ist der Kunde zur vollständigen Zahlung der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten in voller Höhe verpflichtet.

Vom Kunden geleistete Zahlungen werden zuerst auf die geschuldeten Zinsen und Kosten und dann auf am längsten fälligen Rechnungen angerechnet.

Artikel 14 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von BWI an den Kunden gelieferten Waren bleiben – auch nach und trotz Be- oder Verarbeitung – bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von BWI, die sich auf die (vertragsgemäß) gelieferten oder zu liefernden Waren oder auf die (ebenfalls vertragsgemäß) für den Kunden ausgeführten oder auszuführenden Leistungen beziehen, sowie bis zur vollständigen Bezahlung von Forderungen aufgrund von Mängeln bei der Erfüllung solcher Verträge (einschließlich Kosten und Zinsen) ausschließliches Eigentum von BWI.
  2. Waren, die gemäß Absatz 1 im Vorbehaltseigentum von BWI bleiben, dürfen niemals an Dritte verkauft und/oder geliefert werden, es sei denn im gewöhnlichen Geschäftsgang. In Bezug auf solche Waren darf auch kein Pfandrecht zugunsten Dritter begründet werden.
  3. Wenn der Vertrag von BWI und/oder dem Kunden aufgelöst wird und bleibt das Eigentum an den Waren bestehen, muss der Kunde diese Waren BWI unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde ist seinerseits nicht berechtigt, gegen diese Waren Forderungen aufzurechnen oder diese als Grundlage für die zeitweilige Zurückbehaltung der Waren heranzuziehen.

Artikel 15 Streitfälle

Wenn zwischen BWI und dem Kunden ein Streitfall aufkommt, sind die Parteien wechselseitig verpflichtet, die Herbeiführung einer Einigung durch Verhandlungen zu versuchen, bevor sie den Streitfall vor das zuständige Gericht bringen.

Artikel 16 Anwendbares Recht

Unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf, unterliegt jeder Vertrag zwischen BWI und dem Kunden dem niederländischen Recht.